Grundregeln Organisierte
Nachbarschaftshilfe Dechsendorf Erlangen und Umgebung
(Kurzschreibweise OND)
1 Idee und Ziel
Die Organisierte Nachbarschaftshilfe Dechsendorf ist ein freiwilliger
Zusammenschluss von Menschen, denen eine nicht kommerzielle freundschaftliche
Nachbarschaftshilfe ein soziales Bedürfnis ist. Sie versteht
sich als Vermittler zwischen den Teilnehmern, um ihre Fähigkeiten,
Kenntnisse und materielle Dinge untereinander bargeldlos auszutauschen.
2 Teilnehmer/innen
Teilnehmer kann jede Person werden, die sich den Ideen und Zielen
der OND verbunden und verpflichtet fühlt und bereit ist, ihre
Ziele zu unterstützen und die vorliegenden Grundregeln zu akzeptieren
und einzuhalten. Zur Teilnahme bedarf es einer schriftlichen Anmeldung.
3 Transfer
Der Leistungstransfer erfolgt wahlweise auf vier Arten: Verrechnen,
Tauschen, Leihen oder Schenken. Die Verrechnung der erbrachten Leistung
erfolgt in Talenten (TL), wobei wir als Richtwert 10 Talente pro
Stunde empfehlen. Die TL können nicht in der Landes- oder einer
sonstigen Währung eingefordert werden. Der Wert von Gütern
und Diensten und der Qualitätsanspruch werden ausschließlich
zwischen den Gebern und Nehmern vor Erbringung einer Leistung ausgehandelt.
Fallen bei einem Tauschgeschäft Eurokosten durch Materialverbrauch
/ -verschleiß von Reinigungsmitteln, Kraftstoff, Lebensmittel
etc. an, so wird von den Tauschpartnern ausgehandelt, ob diese in
Euro oder Talenten verrechnet werden.
Bei Gewerbetreibenden ist für die Verbuchung ein Verhältnis
von 1 TL = 1 € von der OND festgelegt. Dies gilt ebenso für
die Anrechnung von Freibeträgen gegenüber Sozialbehörden
usw. (wird auch als allgemeiner Richtwert empfohlen).
4 Kontoführung
Bei jedem Transfer, der verrechnet wird, werden die Zeiteinheiten
per Talentescheck der Verrechnungsstelle mitgeteilt und dort gutgeschrieben
bzw. abgebucht. Über die Benutzersoftware können die Teilnehmer
auch direkt untereinander abrechnen. Die Kontostände aller
Teilnehmer sind untereinander öffentlich einsehbar. Eine Begrenzung
der positiven Kontoüberhänge erfolgt zur Unterstützung
eines lebendigen Tauschverkehrs in zwei Schritten: Bei Überschreiten
von 300 TL wird der Teilnehmer angesprochen, selbst vermehrt Tauschangebote
zu nutzen, alle Talente über 400 TL werden dem TL-Spendenkonto
gutgeschrieben. Auf der negativen Seite wird der Teilnehmer bei
Überschreiten von minus 300 TL angesprochen, selbst vermehrt
Angebote zu unterbreiten; minus 400 TL sollten nicht unterschritten
werden. Jeder Teilnehmer handhabt den Ausgleich seines Kontos in
eigener Verantwortung.
5 Spenden
Teilnehmer sind über ihre Tauschtätigkeit hinaus herzlich
zur TL-Spende eingeladen. Aus diesem Spendenkonto können solche
Personen unterstützt werden, die einen besonderen Bedarf haben
und Unterstützung bei ihren Tauschaktivitäten benötigen.
6 Startguthaben und Patenschaften
Jeder neue Teilnehmer erhält ein Anfangsguthaben von 100 Talenten.
Zudem kann jedes Neumitglied auf Wunsch durch eine Patin bzw. einen
Paten bis zu den ersten Tauschgeschäften begleitet werden.
Diese/r hilft, Kontakte herzustellen und steht für Fragen und
für die Beratung bei Tauschangelegenheiten zur Verfügung.
7 Haftung
Die OND versteht sich ausschließlich als Vermittlungs- und
Verwaltungsstelle und übernimmt keinerlei Haftung, Garantie
oder Verantwortung für den Wert, Zustand oder die Qualität
der Waren und Dienstleistungen, die getauscht werden. Dies muss
von den beteiligten Tauschpartnern eigenverantwortlich geregelt
werden, auf der Basis von Freundschaftsdiensten und Nachbarschaftshilfe.
Die Regelungen der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Verhältnisse liegen in der Eigenverantwortung der Teilnehmer.
Die OND haftet weder für an Teilnehmer gerichtete Steuer- und
Sozialversicherungsanforderungen, noch für ungedeckte Buchungsaufträge
oder Unfallschäden.
8 Datenschutz
Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und
halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze.
Personenbezogene Daten werden im Verwaltungssystem Cyclos nur in
dem Umfang erhoben und gespeichert, wie es zur korrekten Erledigung
der Aufgaben der OND erforderlich ist. Über die in dem Aufnahmeantrag
gemachten Angaben hinaus werden keine weiteren personenbezogenen
Daten erfasst. In keinem Fall werden die erhobenen Daten an Dritte
weitergegeben. Den Teilnehmern der OND ist die Nutzung der Daten,
soweit diese für sie einsehbar sind oder anderweitig bekannt
werden, ausschließlich zum erklärten Zweck der OND gestattet.
Ein Verkauf oder eine Weitergabe der Daten an Dritte sowie eine
Nutzung zu einem anderen als dem von der OND erklärten Zweck
ist strikt untersagt!
9 Transparenz
Jeder Teilnehmer hat Einsicht in die Kontosalden sowie die Adressen
der anderen Teilnehmer. Eine Weitergabe dieser Informationen an
Nicht-Teilnehmer ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Die Treffen des Organisationsteams stehen allen Teilnehmern offen.
Protokolle sind für alle Teilnehmer einsehbar.
10 Beiträge
Grundsätzlich gelten die Beiträge als Familienbeiträge,
es sei denn, es werden von den einzelnen Familienmitgliedern eigene
Teilnehmerkonten gewünscht. In diesem Fall werden auch für
jeden Einzelnen Teilnehmerbeiträge fällig. Für die
Einzelteilnahme von Jugendlichen ist das Einverständnis eines
Erziehungsberechtigten notwendig. Der Jugendliche muss mindestens
das 14. Lebensjahr vollendet haben.
10a Sachmittelbeitrag
Die Kosten für Porto, Miete, Druck und sonstige Sachmittel
werden durch den jährlichen Teilnehmerbeitrag von 12 €
(1 € je Monat) gedeckt. Der erste Teilnehmerjahresbetrag (je
1 € pro Monat bis zum Jahresende) muss bar oder bargeldlos
per Überweisung oder in Ausnahmefällen in TL bezahlt werden
(s. unten); für die Folgebeiträge erbitten wir eine Einzugsermächtigung.
Die Abbuchung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
10b Verwaltungsbeitrag
Für den Zeitaufwand des Organisationsteams (Werbung, Veranstaltungen
etc.) werden jedem Teilnehmer pro Monat 3 TL vom Verrechnungskonto
abgebucht.
Bei Teilnehmern mit geringem Einkommen (Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger,
Schüler und Studenten) besteht die Möglichkeit auch den
Sachmittelbeitrag in TL zu begleichen. Voraussetzung hierfür
sind mindestens zwei ständige Angebote in der Marktzeitung.
11 Organisationsteam
Aus dem Teilnehmerkreis bildet sich ein Organisationsteam das die
anfallenden vielfältigen Aufgaben erledigt. Die Tätigkeit
ist ehrenamtlich und freiwillig. Teammitglied kann jeder werden,
der sich über einen Zeitraum verantwortlich und nachhaltig
für die Führung der Organisierten Nachbarschaftshilfe
einsetzen will.
Die laufende Verwaltung und Organisation werden mit 5 TL pro Stunde
(= 50 % der Zeitvergütung) honoriert; eine Vergütung in
Euro ist ausgeschlossen. Kurzfristige, dringende Entscheidungen
trifft das Organisationsteam. Diese werden anderen Teilnehmern beim
Markttreffen und über die Marktzeitung mitgeteilt.
12 Markttreffen
Die monatlichen Markttreffen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen
der Teilnehmer sowie dem Austausch von Informationen und Waren oder
der Vorbereitung von Tauschgeschäften (Wünsche, Anregungen
und/oder Kritik sind willkommen).
Sie finden einmal im Monat statt.
Die Termine können der Marktzeitung sowie der Homepage entnommen
werden.
13 Gesuche und Angebote / Marktzeitung
Die Gesuche und Angebote der Teilnehmer werden über die Benutzersoftware
im Internet – nur für die Teilnehmer einsehbar –
veröffentlicht. Die Marktzeitung informiert die Teilnehmer
über die aktuellen Angebote und Gesuche in gedruckter Form.
Die Teilnehmerdaten werden hier in gekürzter Form veröffentlicht.
Anhand der Teilnehmerliste, die jedes Mitglied erhält, können
die Anbieter und Suchenden identifiziert werden und es kann zur
Kontaktaufnahme kommen.
Die Marktzeitung erscheint monatlich und ist immer beim Markttreffen
druckfrisch zu erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, sich
die Marktzeitung persönlich abzuholen oder anderweitig zukommen
zu lassen. Für die postalische Zustellung wird ein Kostenbeitrag
fällig (diesen Wunsch bitte auf dem Beitrittsformular vermerken).
Das Organisationsteam behält sich vor - wenn angebracht -
Angebote entsprechend umzuformulieren. Des Weiteren können
Anzeigen, die dem Geist der OND widersprechen zurückgewiesen
werden – solche können sein: Tauschgeschäfte, die
ausschließlich in Euro (oder anderen staatlichen Währungen)
verrechnet werden, die sitten- und/oder gesetzeswidrig oder gegen
unsere demokratische Grundordnung gerichtet sind.
14 Ende der Teilnahme
Eine Kündigung der Mitgliedschaft in schriftlicher Form ist
bei ausgeglichenem oder positivem Konto jederzeit möglich.
Der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag wird nicht zurückerstattet.
Die bestehenden Guthaben fallen der OND zu, können jedoch nach
Absprache auf andere Teilnehmer übertragen werden. Eine Auszahlung
in Euro ist nicht möglich. Die OND ist berechtigt ein Mitglied
bei Nichteinhaltung der Regeln oder bei anhaltenden Problemen bei
den Tauschgeschäften auszuschließen. Über einen
Ausschluss entscheidet das Organisationsteam in Einmütigkeit.
15 Gültigkeit
Diese Regeln gelten ab 18.02.10 und ersetzen damit die vorhergehenden.
Sie gelten solange, bis auf einem Markttreffen ein Änderungsantrag
gestellt wird, der dann in der Teilnehmerversammlung mit 2/3-Mehrheit
der anwesenden Mitglieder bestätigt werden muss.
|